IGeL - Individuelle Gesundheitsleistungen

In den vergangenen Jahren haben wir Frauenärzte uns stets um ein möglichst breites und
spezialisiertes Leistungsangebot für Ihre optimale medizinische Betreuung bemüht.

Durch die gesetzlichen Vorgaben im Gesundheitswesen werden die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen
genauestens geregelt. Nach § 12 SGBV müssen alle Kassenleistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich
sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Dies bedeutet, dass Ihre Basisversorgung gewährleistet ist.

Sollten Sie darüber hinaus weitere, medizinisch sinnvolle Zusatzleistungen wünschen, die nicht zum
Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen gehören, können wir Sie gerne darüber informieren.

Folgende Untersuchungen und Verfahren können wir Ihnen als freiwillige Gesundheitsleistungen (IGEL) anbieten:

Erweiterte Mutterschaftsvorsorge

  • Laboruntersuchungen
  • Toxoplasmose-Test 10./20./30.SSW
    Abklärung der Immunität gegen Infektionen mit Toxoplasmose, die
    hauptsächlich über Katzen oder rohes Fleisch übertragen wird
  • Blutzucker-Belastungstest 20.-28. SSW
    Zur frühzeitigen Erkennung eines drohenden Schwangerschafts-Diabetes
  • ß-Streptokokken-Abstrich 36. SSW
    Vaginalabstrich zur rechtzeitigen Erkennung von Scheideninfektionen und
    damit Vermeidung von Neugeborenen-Infektion und Frühgeburten.

 

Erweiterte Ultraschalluntersuchungen

Die gesetzlichen Mutterschaftsrichtlinien sehen nur 3 Ultraschalluntersuchungen vor (10./20./30. Woche).
Verständlicherweise besteht häufig der Wunsch nach zusätzlichen Untersuchungen, um z.B. Risikofaktoren
genauer zu erkennen.

Sofern KEINE medizinische Indikation für eine erweiterte Ultraschalluntersuchung vorliegt, bieten wir als IGEL-Leistungen an:

Nackenfaltenmessung (NT-Messung)
Die Messung der Haut hinter dem fetalen Nacken ermöglicht heute die Ermittlung des Risikos für bestimmte
genetische und chromosomale Störungen in einer genaueren Form als nur durch die Angabe des mütterlichen Alters. Seit jüngster Zeit werden bei dieser Untersuchung auch zwei weitere Marker untersucht: das fetale Nasenbein und eine fetale Herzklappe (Trikuspidalklappe), da sie auch für die statistische Ermittlung vom Risiko herangezogen werden können.

Missbildungsschall, Organschall
Durch eine eingehende Untersuchung um die 21.Woche werden die Organe des Kindes sehr genau dargestellt. Da bei Chromosomenstörungen und sonstige Fehlbildungen sogenannte Markers, die der Untersuchung zugänglich sind, oft erkennbar sind, wird auf diese Weise eine Präzisierung der Risikoermittlung möglich. In der Mehrheit der Fälle wird ein normaler Befund ermittelt mit nachfolgender Verminderung des Basis-Risikos, so daß in aller Regel den Schwangeren etwaige Sorgen und Ängste vor Fehlbildungen genommen werden können.

 
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