Erweiterte Ultraschalluntersuchung im zweiten Trimenon

Wir haben hier mit einer der wichtigsten Untersuchungen innerhalb der vorgeburtlichen Untersuchungen zu tun. Sie wird auch unter verschiedenen Namen bekannt: Organ- , Mißbildungs-, Fein-, Fehlbildungs- oder hochauflösendes Ultraschall. Sie findet meistens zwichen der 20. und 22. Woche statt und dient dazu, Fragestellungen, die während eines Ultraschalls im Rahmen der regulären Muterschaftsvorsorge auftreten, abzuklären. Manchmal sind es konkrete Verdachstmomente, die einer tiefergehende Ultraschalluntersuchung erforderlich machen, oft aber ist dieser erweiterter Ultraschall die Abschlußuntersuchung nach Ersttrimester-Screening. Diese Untersuchung ist kein Bestandteil der normalen Mutterschaftsvorsorge und wird von speziell ausgebildeten Untersuchern vorgenommen. In der Regel wird die Patientin, sofern ein unklarer Befund vorliegt, vom eigenen Frauenarzt zu einem Spezialisten zur entsprechenden Abklärung überwiesen. In diesen Fällen werden die Kosten von den gesetzlichen Kassen ohne Probleme übernommen.


Der Umfang dieser Untersuchung ist sehr weitreichend: neben der Prüfung des Schwangerschaftsalters, werden die inneren Organe Ihres Kindes gründlich untersucht. Auch das Gesicht, die Körperumrisse, einschliesslich Körperproportionen, Extremitäten, Fruchtwassermenge, Nabelschnur sowie Placenta und Länge des Muttermundes werden eingehend dargestellt. Damit könenn wir viele Auffälligkeiten erkennen, oder - viel häufiger - einen unauffälligen Befund ermitteln.
Am Ende der Untersuchung werden Sie von mir über den Befund informiert und Sie haben die Möglichkeit, alle für Sie wichtige Fragen zu stellen. Je nach Situation ist mit dieser Untersuchung die Abklärung abgeschlossen, oder sind weitere Untersuchungen oder eine Verlaufskontrolle zu empfehlen.

Vor der Untersuchung informieren wir unsere Patientinnen daß:

  • die Ultraschalluntersuchung ein bildgebendes Verfahren ist , das nach heutigem Wissenstand keine negativen Auswirkungen und keine Schäden beim ungeborenen Kind hervorruft. Dies gilt auch für wiederholte Untersuchungen.
  • auch bei guter Gerätequalität, größter Sorgfalt und Erfahrung des Untersuchers nicht erreicht werden kann, dass zu jedem Zeitpunkt der Schwangerschaft alle Fehlbildungen und Veränderungen erkannt werden können.
  • es möglich ist , dass kleinere Defekte nicht erkannt werden, z.B. ein Loch in der Herzwand, eine Lippen- Kiefer- Gaumenspalte, kleinere Defekte im Bereich der Wirbelsäule oder Finger- und Zehenmissbildungen.
  • auch die Beurteilbarkeit des ungeborenen Kindes durch ungünstige Untersuchungsbedingungen erschwert sein kann, z.B. durch:

                - verminderte Fruchtwassermenge
                - ungünstige Kindlage
                - kräftige mütterliche Bauchdecke
                - Narben

Aufmerksam gemacht werden muss darauf, dass Chromosomenstörungen (z.B. Trisomie 21) oder Stoffwechselerkrankungen mit Ultraschall alleine nicht 100% sicher erkannt werden können. Hierfür sind Eingriffe wie Fruchtwasserpunktionen, Plazentapunktion oder kindliche Blutuntersuchungen durch Nabelschnurpunktion notwendig.

Aus einem unauffälligen Ultraschallbefund kann nicht abgeleitet werden, dass das Kind nicht an einer anderen durch diese Untersuchung nicht erkennbaren genetischen oder nicht genetischen Krankheiten leidet.

 
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